Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Geldwerter Vorteil bei Firmenwagen mit Wechselkennzeichen

von: Björn Keller

Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer bei der privaten Nutzung von zwei Firmenwagen auch für jedes Fahrzeug einen geldwerten Vorteil versteuern. Führt er kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, ist je Fahrzeug ein geldwerter Vorteil nach der 1-%-Methode zu berechnen. Diese Doppelbesteuerung kann aber ausnahmsweise entfallen, wenn zwei Dienstwagen mit Wechselkennzeichen genutzt werden.

Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Darlehen zwischen Ehegatten

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 28.01.2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs in Höhe von 25% (Abgeltungsteuersatz) für Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Gewährung von Darlehen zwischen Ehegatten ausgeschlossen ist, wenn der Darlehensgeber aufgrund eines finanziellen Abhängigkeitsverhältnisses auf den Partner beherrschenden Einfluss ausüben kann.