Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten
Die Überlassung einer Wohnung an die (Schwieger-)Mutter ist nicht steuerbegünstigt
Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 14. November 2023 (IX R 13/23), dass eine zu einer Befreiung von der Einkommensteuer führende Selbstnutzung einer Wohnung nicht vorliegt, wenn diese vor der Veräußerung der (Schwieger-)Mutter überlassen wurde.
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Kindergeld bei einem Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Masterstudium
Eine aus mehreren Ausbildungsabschnitten (z.B. Bachelor- und Masterstudium im gleichen Fach) bestehende einheitliche Erstausbildung liegt nur dann vor, wenn die einzelnen Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander stehen. Das stellte der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 12. Oktober 2023 (III R 10/22) klar.
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Kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils
Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks. Demzufolge fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 26. September 2023 (IX R 13/22).
Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Objekten mit mehr als 250 qm Wohnfläche
Bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm können entstehende Verluste nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden. In diesen Fällen besteht eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit.
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Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden, jedoch teilweise privat genutzten PKW
Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, jedoch teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn im Sinne der §§ 4 und 5 EStG. Dass die tatsächlich für das Fahrzeug in Anspruch genommene Absetzung für Abnutzung (AfA) infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme bei wirtschaftlicher Betrachtung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt weder eine anteilige Berücksichtigung des Veräußerungserlöses noch eine gewinnmindernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden AfA.