Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Kindergeldanspruch während des Freiwilligen Wehrdienstes

von: Björn Keller

Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 20. März 2025 (III R 43/22), dass das Ableisten eines Freiwilligen Wehrdienstes an sich bei einem volljährigen Kind keinen Kindergeldanspruch begründet. Allerdings können gesetzliche Berücksichtigungstatbestände während der Zeit des Freiwilligen Wehrdienstes einen Kindergeldanspruch begründen. Solche Tatbestände sind beispielsweise, wenn das Kind während des Wehrdienstes für einen Beruf ausgebildet wird oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann.

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Britische Steuerprivilegien mit Folgewirkungen in Deutschland

von: Björn Keller

Nach Großbritannien verzogene Deutsche genießen unter bestimmten Umständen das Privileg, dass sie nur das dorthin transferierte Einkommen versteuern müssen und dadurch steuerliche Vorteile erlangen. Der Bundesfinanzhof stellte mit seinem Urteil vom 14. Januar 2025 (IX R 37/21) klar, dass diese steuerliche Vergünstigung in Deutschland eine kompensierende steuerliche Belastung nach sich ziehen kann.

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Sachsen vereinfacht Regeln für Rückzahlung der Corona-Soforthilfe des Bundes

von: Björn Keller

Mit Beendigung des Zahlungsmoratoriums gelten im Freistaat Sachsen im Rahmen des Rückmeldeverfahrens für den Soforthilfezuschuss Bund ab sofort neue, erleichterte Regelungen. Durch flexible Fristen und niedrige Zinsen sollen die Unternehmen optimal unterstützt und damit die Rückzahlungen erleichtert werden. Dabei ist zu beachten, dass bereits abgeschlossene Verfahren unberührt bleiben.

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Verfassungsmäßigkeit der Verrechnungsbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodellen

von: Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 21. November 2024 (IV R 6/22) entschied, setzt eine Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell nach § 15b Abs. 1 EStG nicht voraus, dass sich eine Investition als betriebswirtschaftlich nicht oder wenig sinnvoll darstellt. Sie ist auch im Fall eines sogenannten definitiven Verlusts verfassungsgemäß.

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