Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil 28.09.2022 (X R 7/21) entschied der Bundesfinanzhof, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden können. Grundsätzlich können Mitgliedsbeiträge oder Spenden als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

AfA-Berechtigung nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

von: Björn Keller

Ein Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft kann die AfA für seinen entgeltlich erworbenen Anteil an Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens nur entsprechend seiner Anschaffungskosten und der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts zum Zeitpunkt des Anteilserwerbs beanspruchen.

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei noch zu erschließendem Grundstück

von: Björn Keller

Veräußert ein privater Erschließungsträger zum Zeitpunkt des Erwerbs ein noch unerschlossenes Grundstück, für dessen Erschließung er sich verpflichtet hat, so  ist das Grundstück im erschlossenen Zustand Gegenstand des Erwerbsvorganges, auch wenn die in dem Kaufpreis enthaltenen Erschließungskosten nicht gesondert ausgewiesen wurden.