Bislang fordert § 14 Abs. 3 UStG für elektronisch übermittelte Rechnungen eine qualifizierte elektronische Signatur bzw. die Übermittlung per EDI-Verfahren – anderenfalls entfällt der Vorsteuerabzug für den Rechnungsempfänger. Hier sind Erleichterungen in Aussicht.
Der BFH hat mit Beschluss vom 26.11.2009 entschieden, dass die 1-%-Regelung für ein vorhandenes Fahrzeug als Pauschalierung für die private Nutzung der Bildung eines Investitionsabzugsbetrages nicht entgegensteht.
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