Aufstockung des Investitionsabzugsbetrags in einem Folgejahr

von Björn Keller

Ein für ein bestimmtes Wirtschaftsgut in einem Vorjahr gebildeter Investitionsabzugsbetrag kann in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden. Das entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 12.11.2014.