Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Spendenabzug bei Zuwendungen an eine im EU-/EWR-Ausland ansässige Stiftung

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 21.01.2015 konkretisierte der Bundesfinanzhof, unter welchen Voraussetzungen Spenden an eine gemeinnützige Stiftung im EU-/EWR-Ausland gemäß § 10b EStG steuermindernd abziehbar sind. Der Spender muss eine Zuwendungsbestätigung vorlegen, aus der der Betrag, der Erhalt und die Art der Spende, die von der Einrichtung verfolgten gemeinnützigen Ziele und ihr ordnungsgemäßer Umgang mit der Spende hervorgehen müssen.

Erleichterte Feststellung von Verlustvorträgen

von: Björn Keller

Ein verbleibender Verlustvortrag ist auch dann erstmals nach § 10d EStG gesondert festzustellen, wenn ein Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung nicht mehr erlassen werden kann und keine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt worden ist. Es besteht dann auch keine Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids für die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.

Aufschiebend bedingter Verkauf eines Grundstücks innerhalb der Veräußerungsfrist

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 10.02.2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass der aufschiebend bedingte Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegt. Das gilt auch, wenn der Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung außerhalb dieser Frist liegt.

Entschädigungszahlung der Versicherung nach einem Gebäudebrand gilt als steuerbare Einnahme

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 02.12.2014 entschied der Bundesfinanzhof über die ertragsteuerliche Behandlung der Entschädigung durch die Gebäudeversicherung. Brennt ein vermietetes Gebäude ab und nimmt der Vermieter deshalb eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) in Anspruch, so führen Leistungen der Gebäudefeuerversicherung aufgrund desselben Schadensereignisses bei ihm bis zum Betrag der AfaA zu einer Einnahme aus Vermietung und Verpachtung.