Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften

von Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 22.10.2014 entschied der Bundesfinanzhof, wenn ein Betriebsinhaber nur einen Auftraggeber hat, dessen Betriebsstätte er regelmäßig besucht, dass dann die Fahrten zwischen seinem häuslichen Büro und der Betriebsstätte des Auftraggebers als „Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte“ gewertet werden.