Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei Selbständigen
von Björn Keller
Mit seinem Urteil vom 23.10.2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass Fahrtkosten eines Selbständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keiner eine besondere zentrale Bedeutung zukommt, mit den tatsächlichen Kosten und nicht nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig sind.