2013

Verlängerter Kindergeldbezug auch bei einem Studium während des Zivildienstes

von Björn Keller

Ein Kind, das den gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst geleistet hat, ist über die Vollendung des 25. Lebensjahrs hinaus für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum kindergeldrechtlich auch dann zu berücksichtigen, wenn es während der Dienstzeit zugleich für einen Beruf ausgebildet und als Kind berücksichtigt wurde. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 05.09.2013.

Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

von Björn Keller

In Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 17.07.2013 die Anforderungen präzisiert, die für einen steuermindernden Abzug von Betriebsausgaben bei der Vergütung von Arbeitsleistungen naher Angehöriger gelten.

Keine rückwirkende Verzinsung der Einkommensteuernachzahlung bei rückwirkendem Wegfall eines Investitionsabzugsbetrags

von Björn Keller

Der Wegfall der Investitionsabsicht vor Ablauf der Investitionsfrist hat zur Folge, dass die Gewinnminderung durch den Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen ist. Die betreffende Einkommensteuer muss nachgezahlt werden, aber ohne einen Zinszuschlag.

Keine Abziehbarkeit von Aufwendungen für Auslandsreisen zur Erholung und gleichzeitiger Anfertigung von Lehrbüchern

von Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 07.05.2013 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Aufwendungen für Auslandsreisen eines nebenberuflichen Autors nicht abzugsfähig sind, da die Kosten untrennbar sowohl betrieblich als auch privat veranlasst seien. Im konkreten Streitfall hatte ein zu 90% schwerbehinderter Lehrer, der Kläger, auf ärztlichen Rat hin Reisen in südliche Länder unternommen.

Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Eigentumserwerb

von Björn Keller

Kosten für Erbauseinandersetzungen sind als Anschaffungsnebenkosten im Sinne des § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB als Absetzung für Abnutzung (AfA) abziehbar, wenn sie der Überführung bebauter Grundstücke von der fremden in die eigene Verfügungsmacht und damit der alleinigen Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftserzielung dienen. Dies entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 09.07.2013.