In seinem Urteil vom 11.11.2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass für die Umsatzsteuervorauszahlung für das IV. Quartal keine Verlängerung des Zeitraums „kurze Zeit“ in Betracht kommt. Als „kurze Zeit“ im Sinne des § 11 EStG gilt ein Zeitraum von bis zu zehn Tagen.
In seinem Urteil vom 08.07.2014 entschied das FG Schleswig-Holstein, dass der bestandskräftige Vorauszahlungsbescheid auch bei geschiedener Ehe den gültigen Rechtsgrund für die geleisteten Zahlungen eines Steuerpflichtigen bildet.
Mit Urteil vom 08.10.2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass eine Einkommensteuererklärung auch per Fax an das Finanzamt wirksam übermittelt werden kann. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige den Inhalt der Einkommensteuererklärung tatsächlich in vollem Umfang zur Kenntnis genommen hat. Denn mit der auf der Erklärung geleisteten Unterschrift identifiziert sich der Steuerpflichtige mir deren Inhalt und übernimmt dafür die Verantwortung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant die Inkraftsetzung einer neuen Richtlinie für das „Gründercoaching Deutschland“ ab 01.05.2015. Das Förderprodukt soll weiterentwickelt werden und im Rahmen der ESF-Förderperiode 2014 bis 2022 laufen. Es wird Gründerinnen und Gründern in den ersten zwei Jahren nach der Gründung offen stehen.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit Erlass vom 02.01.2015 die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2014 festgelegt. Bis zum 31.05.2015 sind bei den Finanzämtern die Erklärungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer sowie zur Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes abzugeben.