Mit seinem Urteil vom 22.10.2014 entschied der Bundesfinanzhof, wenn ein Betriebsinhaber nur einen Auftraggeber hat, dessen Betriebsstätte er regelmäßig besucht, dass dann die Fahrten zwischen seinem häuslichen Büro und der Betriebsstätte des Auftraggebers als „Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte“ gewertet werden.
Mit seinem Urteil vom 22.10.2014 bekräftigte der Bundesfinanzhof, dass die endgültige Einstellung der gewerblichen Tätigkeit die Voraussetzung ist für die Gewährung eines tarifbegünstigten Veräußerungsgewinns. Dabei ist allerdings jeder Einzelfall sorgfältig und in seiner Gesamtheit zu betrachten.
Mit seinem Urteil vom 27.08.2014 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die im Veranlagungszeitraum 2008, also vor dem Systemwechsel zur Abgeltungsteuer, angefallenen Schuldzinsen in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Das gilt auch, wenn die damit zusammenhängenden Kapitalerträge erst im Veranlagungszeitraum 2009 zufließen und dann der Abgeltungsteuer unterliegen.
In seinem Urteil vom 09.12.2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass es nicht der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG widerspricht, wenn ein Mitunternehmer aufgrund einheitlicher Planung Sonderbetriebsvermögen veräußert, bevor er den ihm verbliebenen Mitunternehmeranteil unentgeltlich übertragen hat.
Wenn beiderseits berufstätige Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten während der Woche, und damit den weitaus überwiegenden Teil des Jahres, am Beschäftigungsort zusammenleben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass dort auch der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen und seiner Bezugsperson sein muss.