Ein verbleibender Verlustvortrag ist auch dann erstmals nach § 10d EStG gesondert festzustellen, wenn ein Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung nicht mehr erlassen werden kann und keine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt worden ist. Es besteht dann auch keine Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids für die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.
Mit seinem Urteil vom 16.12.2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Einzelhändler nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet ist, im Rahmen der Zumutbarkeit sämtliche Geschäftsvorfälle einschließlich der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze einzeln aufzuzeichnen.
Mit seinem Urteil vom 10.02.2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass der aufschiebend bedingte Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegt. Das gilt auch, wenn der Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung außerhalb dieser Frist liegt.
Mit seinem Urteil vom 02.12.2014 entschied der Bundesfinanzhof über die ertragsteuerliche Behandlung der Entschädigung durch die Gebäudeversicherung. Brennt ein vermietetes Gebäude ab und nimmt der Vermieter deshalb eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) in Anspruch, so führen Leistungen der Gebäudefeuerversicherung aufgrund desselben Schadensereignisses bei ihm bis zum Betrag der AfaA zu einer Einnahme aus Vermietung und Verpachtung.
Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer bei der privaten Nutzung von zwei Firmenwagen auch für jedes Fahrzeug einen geldwerten Vorteil versteuern. Führt er kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, ist je Fahrzeug ein geldwerter Vorteil nach der 1-%-Methode zu berechnen. Diese Doppelbesteuerung kann aber ausnahmsweise entfallen, wenn zwei Dienstwagen mit Wechselkennzeichen genutzt werden.