Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung bei geringfügigen gewerblichen Einkünften

von Björn Keller

Eine Rechtsanwalts-GbR ist gewerblich tätig, soweit sie einem angestellten Rechtsanwalt die eigenverantwortliche Durchführung von Insolvenzverfahren überträgt. Ihre Einkünfte werden nur dann nicht insgesamt zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert (sogenannte Abfärbewirkung), wenn die Nettoumsatzerlöse aus dieser auf den Angestellten übertragenen Tätigkeit eine Bagatellgrenze in Höhe von 3 % der Gesamtnettoumsätze und zusätzlich den Betrag von 24.500 € im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen.