Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung im Seniorenwohnstift gelten als außergewöhnliche Belastungen

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 14.11.2013 entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift im Sinne des § 33 EStG als zwangsläufig zu betrachten sind. Somit sind derartige Kosten entsprechend der geltenden Grundsätze als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen, soweit sie im Rahmen des Üblichen liegen.

Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

von: Björn Keller

Für eine ermäßigte Besteuerung einer Abfindung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Zusammenballung von Einkünften relevant. In die hierzu durchzuführende Vergleichsberechnung sind auch Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, mit einzubeziehen. So entschied das FG Sachsen in seinem Urteil vom 24.04.2013.

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Installation einer Fotovoltaikanlage

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 30.07.2013 stellte das FG München klar, in welchem Zusammenhang Vorsteuerbeträge abziehbar sind, wenn im Rahmen der Installation einer Fotovoltaikanlage Zusatzmaßnahmen realisiert wurden. Wird der mit einer Fotovoltaikanlage erzeugte Strom verkauft, unterliegen die Stromlieferungen in der Regel der Umsatzsteuer. Daher kann der Anlagenbetreiber aus allen mit Umsatzsteuer belasteten Kosten die entsprechende Vorsteuer abziehen.