Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Reiseleistungen an Schulen, Universitäten und Vereine

von: Björn Keller

Führen Reisebüros an Schulen, Universitäten und Vereinen Reiseleistungen durch, so sind diese nach § 4 Nr. 23 UStG nicht steuerfrei, da der Reiseunternehmer beispielsweise bei der Durchführung von Klassenfahrten die Jugendlichen nicht zur Erziehung, Ausbildung oder Fortbildung bei sich aufnimmt. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 21.11.2013.

Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung im Seniorenwohnstift gelten als außergewöhnliche Belastungen

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 14.11.2013 entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift im Sinne des § 33 EStG als zwangsläufig zu betrachten sind. Somit sind derartige Kosten entsprechend der geltenden Grundsätze als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen, soweit sie im Rahmen des Üblichen liegen.

Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

von: Björn Keller

Für eine ermäßigte Besteuerung einer Abfindung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Zusammenballung von Einkünften relevant. In die hierzu durchzuführende Vergleichsberechnung sind auch Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, mit einzubeziehen. So entschied das FG Sachsen in seinem Urteil vom 24.04.2013.