Abzug von Kinderbetreuungskosten bei drei unter vier Jahre alten Kindern

von Björn Keller

Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 14.11.2013, dass zusammenlebende Ehegatten mit drei unter vier Jahre alten Kindern ihre Kinderbetreuungskosten nur entsprechend der im EStG festgelegten Vorschriften steuerlich geltend machen können.