Mit seinem Urteil vom 17.10.2013 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Verheiratung eines Kindes seit Januar 2012 dessen Berücksichtigung beim Kindergeld nicht mehr ausschließt. Da es seitdem auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr ankommt, ist der sogenannten Mangelfallrechtsprechung die Grundlage entzogen.
Mit Beschluss vom 21.11.2013 legte der IX. Senat des Bundesfinanzhofs die Problematik der Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer dem Großen Senat zur Entscheidung vor. Es sei grundsätzlich zu klären, ob die steuerliche Geltendmachung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer voraussetzt, dass der jeweilige Raum nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird und ob diese Aufwendungen aufzuteilen sind.
Bei Übernachtungen in einem Hotel unterliegen nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Frühstücksleistungen an die Hotelgäste hingegen sind mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern. Das gilt auch dann, wenn "Übernachtung mit Frühstück" zu einem Pauschalpreis angeboten wird.
Mit seinem Urteil vom 22.08.2013 entschied der Bundesfinanzhof, dass die seit 2004 geltende Regelung der Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Diese Vorschrift ordnet den Vorrang des Flächenschlüssels vor dem Umsatzschlüssel an.
Mit seinem Urteil vom 22.10.2013 hat der Bundesfinanzhof erneut klargestellt, dass für die Intensität der Prüfung der Fremdüblichkeit von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen der Anlass der Darlehensaufnahme entscheidend ist. Großzügigere Maßstäbe sind beispielsweise anzulegen, wenn der Vertragsschluss unmittelbar durch die Erzielung von Einkünften veranlasst ist.