Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Darlehen zwischen Ehegatten

von Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 28.01.2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs in Höhe von 25% (Abgeltungsteuersatz) für Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Gewährung von Darlehen zwischen Ehegatten ausgeschlossen ist, wenn der Darlehensgeber aufgrund eines finanziellen Abhängigkeitsverhältnisses auf den Partner beherrschenden Einfluss ausüben kann.