Häusliches Arbeitszimmer eines Pensionärs
von Björn Keller
In seinem Urteil vom 11.11.2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass Versorgungsbezüge eines Pensionärs nicht in die Gesamtbetrachtung zur Beurteilung des häuslichen Arbeitszimmers als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung einzubeziehen sind.