Kehrbezirk eines selbständigen Schornsteinfegers - regelmäßige Tätigkeitsstätte oder Auswärtstätigkeit?

von Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 22.10.2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass der Kehrbezirk eines selbständigen Schornsteinfegers, dessen Büro und Lager sich außerhalb seines Kehrbezirkes befinden, nicht als Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG angesehen werden kann.