Der Abzug von Kosten für Fahrten zu einem Vermietungsobjekt im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist dann auf die Entfernungspauschale beschränkt, wenn sich dort der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaften und auf Überschusserzielung angelegten Vermietungstätigkeit befindet. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 01.12.2015.
Gemäß Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.12.2015 gelten Kosten eines Zivilprozesses, mit dem der Steuerpflichtige Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend macht, nicht als außergewöhnliche Belastungen. Damit wird eine Steuerermäßigung nach § 33 EStG versagt.
Sofern das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag fällt, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktages. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 20.01.2016.
In seinem Urteil vom 15.04.2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Besteuerung von Erstattungszinsen bei gleichzeitiger Nichtabziehbarkeit von Nachzahlungszinsen rechtmäßig ist. Er sieht darin keinen Widerspruch. Im entschiedenen Fall war strittig, ob die dem Kläger im Streitjahr 2004 zugeflossenen Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen.
Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 22.10.2015 entschieden, dass einem Steuerpflichtigen der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung nicht versagt werden darf, weil die Rechnung von einem nicht existierenden Unternehmer ausgestellt wurde oder die Identität des Lieferers nicht feststellbar ist. Der Vorsteuerabzug kann nur verwehrt werden, wenn der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass es sich um den Fall eines Steuerhinterziehungstatbestandes handelt.