Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Änderung von Antrags- und Wahlrechten

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 09.12.2015 stellte der Bundesfinanzhof klar, unter welchen Voraussetzungen eine Änderung des Antrags- und Wahlrechts vorgenommen werden kann. Demnach kann die Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten, die dem Grunde nach keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen, geändert werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und materiell bestandskräftig ist.

Vermietung und Verpachtung von Gebäuden zur Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern

von: Björn Keller

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main hat in einer Verfügung vom 21.03.2016 ausführlich zur steuerlichen Behandlung bei Vermietung und Verpachtung von Gebäuden zur Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern Stellung genommen. Grundsätzlich wird nach langfristigen Verträgen mit einer Laufzeit länger als sechs Monaten sowie kurzfristigen Verträgen unterschieden.

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

von: Björn Keller

In seinem Urteil vom 20.01.2016 entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Dienstjubiläum ein berufsbezogenes Ereignis ist. Demzufolge sind die Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums nahezu ausschließlich beruflich veranlasst. Damit darf ein Arbeitnehmer die Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigen.

Gemischt genutzte Nebenräume

von: Björn Keller

Aufwendungen für Küche, Bad und Flur, die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, können auch dann nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer existiert. Das entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 17.02.2016.

Sofortabzug eines Disagios

von: Björn Keller

Ein Disagio ist dann sofort als Werbungskosten abziehbar, wenn es sich im Rahmen des am aktuellen Kreditmarkt Üblichen hält. Wann dies der Fall ist, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung. Wird eine Disagiovereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten geschlossen, indiziert dies die Marktüblichkeit. Das entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 08.03.2016.