Steueransprüche verjähren nicht am Wochenende
von Björn Keller
Sofern das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag fällt, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktages. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 20.01.2016.