Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Berechnung der abziehbaren Unterhaltsleistungen bei Selbständigen

von: Björn Keller

Da bei Selbständigen und Gewerbetreibenden naturgemäß die Einkünfte stärkeren Schwankungen unterliegen, ist bei der Ermittlung des Nettoeinkommens ein Dreijahresdurchschnitt zu bilden. Steuerzahlungen für das so ermittelte und zugrunde zu legende unterhaltsrelevante Einkommen sind grundsätzlich in dem Jahr abzuziehen, in dem sie gezahlt wurden. Allerdings können Steuerzahlungen für mehrere Jahre zu nicht unerheblichen Verzerrungen des unterhaltsrechtlich maßgeblichen Einkommens in einem bestimmten Jahr führen.

Ablehnung des Gründungszuschusses wegen finanzieller Leistungsfähigkeit des Antragstellers ist regelwidrig

von: Björn Keller

Das Landessozialgericht Hessen entschied in seinem Urteil vom 18.03.2016, dass Arbeitsagenturen einen Antrag auf Gründungszuschuss nicht wegen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers ablehnen dürfen. Beim Gründungszuschuss handelt es sich überwiegend auch um eine Versicherungsleistung nach dem SGB III, denn der Anspruch auf Gründungszuschuss setzt einen Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen voraus. Dieser ist ebenfalls nicht einkommens- oder vermögensabhängig.

Änderung von Antrags- und Wahlrechten

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 09.12.2015 stellte der Bundesfinanzhof klar, unter welchen Voraussetzungen eine Änderung des Antrags- und Wahlrechts vorgenommen werden kann. Demnach kann die Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten, die dem Grunde nach keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen, geändert werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und materiell bestandskräftig ist.

Vermietung und Verpachtung von Gebäuden zur Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern

von: Björn Keller

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main hat in einer Verfügung vom 21.03.2016 ausführlich zur steuerlichen Behandlung bei Vermietung und Verpachtung von Gebäuden zur Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern Stellung genommen. Grundsätzlich wird nach langfristigen Verträgen mit einer Laufzeit länger als sechs Monaten sowie kurzfristigen Verträgen unterschieden.