Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines nicht existierenden Unternehmers

von Björn Keller

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 22.10.2015 entschieden, dass einem Steuerpflichtigen der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung nicht versagt werden darf, weil die Rechnung von einem nicht existierenden Unternehmer ausgestellt wurde oder die Identität des Lieferers nicht feststellbar ist. Der Vorsteuerabzug kann nur verwehrt werden, wenn der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass es sich um den Fall eines Steuerhinterziehungstatbestandes handelt.