Ein Einzelkonto oder -depot ist auch bei Eheleuten grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen, anders als bei Gemeinschaftskonten. Kontovollmachten für Einzelkonten sind für die schenkungsteuerrechtliche Beurteilung ohne Bedeutung. Sie gibt dem bevollmächtigten Ehegatten lediglich im Außenverhältnis gegenüber der Bank eine Verfügungsbefugnis über das Konto.
Die Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil der Steuerpflichtige diesen im Anschluss an eine Außenprüfung geltend machen will, um eine von dieser ermittelten Gewinnerhöhung zu kompensieren. Das entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 23.03.2016. Im Streitfall war bei einer landwirtschaftlich tätigen Personengesellschaft im Herbst 2012 eine Außenprüfung für die Jahre 2007 bis 2009 durchgeführt worden.
Da bei Selbständigen und Gewerbetreibenden naturgemäß die Einkünfte stärkeren Schwankungen unterliegen, ist bei der Ermittlung des Nettoeinkommens ein Dreijahresdurchschnitt zu bilden. Steuerzahlungen für das so ermittelte und zugrunde zu legende unterhaltsrelevante Einkommen sind grundsätzlich in dem Jahr abzuziehen, in dem sie gezahlt wurden. Allerdings können Steuerzahlungen für mehrere Jahre zu nicht unerheblichen Verzerrungen des unterhaltsrechtlich maßgeblichen Einkommens in einem bestimmten Jahr führen.
Der Bundesfinanzhof hat mit zwei Beschlüssen vom 06.04.2016 (V R 25/15, XI R 20/14) den Gerichtshof der Europäischen Union um Klärung gebeten, welche Anforderungen an eine Rechnung erfüllt sein müssen, damit der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Das Landessozialgericht Hessen entschied in seinem Urteil vom 18.03.2016, dass Arbeitsagenturen einen Antrag auf Gründungszuschuss nicht wegen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers ablehnen dürfen. Beim Gründungszuschuss handelt es sich überwiegend auch um eine Versicherungsleistung nach dem SGB III, denn der Anspruch auf Gründungszuschuss setzt einen Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen voraus. Dieser ist ebenfalls nicht einkommens- oder vermögensabhängig.