Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Kein Betriebsausgabenabzug im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit bei Nutzung eines nach der sogenannten 1-%-Regelung versteuerten Dienstwagens eines Arbeitnehmers

von: Björn Keller

Ein Arbeitnehmer, der einen Dienstwagen auch für seine selbständige Tätigkeit nutzen darf, kann keine Betriebsausgaben für den PKW abziehen, wenn die private Nutzungsüberlassung nach der sogenannten 1-%-Regelung versteuert worden ist und der Arbeitgeber sämtliche Fahrzeugkosten getragen hat. Das entschied er Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 16.07.2015.

Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung

von: Björn Keller

Nach der ab 2012 geltenden Fassung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist Kindergeld für ein in Ausbildung befindliches Kind zu gewähren, solange dieses nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat. Allerdings entfällt der Kindergeldanspruch, wenn das Kind nach seiner Erstausbildung neben einer weiteren Ausbildung regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Mit seinem Urteil vom 03.09.2015 entschied der Bundesfinanzhof nun, dass ein Masterstudium jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist.

Offenbare Unrichtigkeit in der Einkommensteuererklärung aufgrund eines versehentlich nicht erklärten Sonderausgaben-Abzugsbetrages

von: Björn Keller

Eine offenbare Unrichtigkeit kann vorliegen, wenn das Finanzamt einen erkennbaren Erklärungsfehler in die Veranlagung übernimmt. So entschied das FG Köln in seinem Urteil vom 03.07.2014. Im Streitfall hatte der Kläger in seiner Einkommensteuererklärung 2008 für die Beiträge seiner kapitalgedeckten Rentenversicherung keine Eintragungen vorgenommen. Die Bescheinigungen der Versicherung hatte er allerdings als Anlage beigefügt.

Kindergeldanspruch während eines mehrjährigen Auslandsstudiums

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 23.06.2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass Eltern für ein Kind, das sich während eines mehrjährigen Studiums außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums aufhält, weiterhin Kindergeld beziehen können, sofern das Kind einen Wohnsitz im Haushalt der Eltern beibehält.

Versorgung und Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung

von: Björn Keller

Die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen lebenden Haustieres kann als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 03.09.2015. Im strittigen Fall ließen die Kläger während des Urlaubs ihre Hauskatze von einer "Tier- und Wohnungsbetreuung" in ihrer Wohnung betreuen.