Entfernungspauschale bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

von Björn Keller

Der Abzug von Kosten für Fahrten zu einem Vermietungsobjekt im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist dann auf die Entfernungspauschale beschränkt, wenn sich dort der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaften und auf Überschusserzielung angelegten Vermietungstätigkeit befindet. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 01.12.2015.