Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen bei gleichzeitiger Nichtabziehbarkeit von Nachzahlungszinsen
von Björn Keller
In seinem Urteil vom 15.04.2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Besteuerung von Erstattungszinsen bei gleichzeitiger Nichtabziehbarkeit von Nachzahlungszinsen rechtmäßig ist. Er sieht darin keinen Widerspruch. Im entschiedenen Fall war strittig, ob die dem Kläger im Streitjahr 2004 zugeflossenen Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen.