Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Steuererklärung in Papierform wird nicht mehr anerkannt

von: Björn Keller

Das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz weist in einer Pressemitteilung vom 11.08.2016 darauf hin, dass ab diesem Jahr die Finanzverwaltung konsequent in Papierform abgegebene Steuererklärungen ablehnt. Die Entscheidung wird damit begründet, weil die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Abgabe für Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie Privathaushalte mit Photovoltaikanlagen oder Gewinneinkünften aus Nebenerwerb über 410 € bereits seit 2011 besteht.

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Abgekürzter Vertragsweg bei vorweggenommenen Werbungskosten nicht auf Dauerrechtsverhältnis anwendbar

von: Björn Keller

In seinem Urteil vom 25.02.2016 hat das FG Niedersachsen über die Anerkennung vorweggenommener Werbungskosten entschieden, wenn ein Elternteil ein Dauerrechtsverhältnis für sein studierendes Kind eingeht. Im Streitfall hatte der Vater neben anderen Studienkosten seiner Tochter auch die Miet- und Maklerkosten für die Studentenwohnung übernommen.

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Geringfügige Überschreitung der Kleinunternehmergrenze

von: Björn Keller

Ergibt sich aufgrund einer Außenprüfung nachträglich, dass die Höhe des Vorjahresumsatzes von 17.500 € überschritten wurde, so ist die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG nicht mehr anwendbar. Da der Betrag eine unumstößliche Grenze darstellt, gilt dies auch bei geringfügiger Überschreitung. Das entschied das FG Sachsen-Anhalt mit seinem Beschluss vom 26.07.2016

Schwarzer Anzug ist keine typische Berufsbekleidung eines Orchestermusikers

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 13.07.2016 entschied das FG Münster, dass ein Orchestermusiker Aufwendungen für ein schwarzes Sakko und schwarze Hosen nicht als Werbungskosten geltend machen darf. Es handele sich dabei nicht um typische Berufsbekleidung, sondern um bürgerliche Kleidung. Somit fallen die Aufwendungen dafür in den Bereich der privaten Lebensführung.