Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Kein Abzugsverbot bei der Einladung von Geschäftsfreunden zu einem Gartenfest

von: Björn Keller

Betriebsausgaben die für die Einladung von Geschäftsfreunden unterliegen nur dann dem Abzugsverbot, wenn es sich um Aufwendungen handelt, die für eine überflüssige und unangemessene Repräsentation getragen werden. Das entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 13.07.2016 unter Bezug auf § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG.

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Keine Gewerbesteuerpflicht bei Vermietung eines Einkaufszentrums

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 14.07.2016 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Vermietung eines Einkaufszentrums nicht deshalb als Gewerbebetrieb anzusehen ist, weil der Vermieter die für den Betrieb des Einkaufszentrums übliche Infrastruktur bereitstellt sowie werbe- und verkaufsfördernder Maßnahmen für das Gesamtobjekt durchführt. Die Vermietung ist dann immer noch in den Bereich der privaten Vermögensverwaltung einzuordnen.

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Keine steuerliche Berücksichtigung des Selbstbehalts bei einer privaten Krankenversicherung

von: Björn Keller

Der von einem Steuerpflichtigen vereinbarte und getragene Selbstbehalt ist kein Beitrag zu einer Krankenversicherung. Er kann daher nicht als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abgezogen werden. Eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung ist nur möglich, wenn er die zumutbare Belastung gemäß § 33 Abs. 3 EStG übersteigt.

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Erstattete Krankenversicherungsbeiträge mindern Sonderausgabenabzug

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 06.07.2016 entschied der Bundesfinanzhof, dass erstattete Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung mit den im Erstattungsjahr gezahlten Beiträgen zu verrechnen sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welcher Höhe der Steuerpflichtige die erstatteten Beiträge im Jahr ihrer Zahlung steuerlich abziehen konnte.

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