Schwarzer Anzug ist keine typische Berufsbekleidung eines Orchestermusikers
von Björn Keller
Mit seinem Urteil vom 13.07.2016 entschied das FG Münster, dass ein Orchestermusiker Aufwendungen für ein schwarzes Sakko und schwarze Hosen nicht als Werbungskosten geltend machen darf. Es handele sich dabei nicht um typische Berufsbekleidung, sondern um bürgerliche Kleidung. Somit fallen die Aufwendungen dafür in den Bereich der privaten Lebensführung.