Steuererklärung in Papierform wird nicht mehr anerkannt
von Björn Keller
Das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz weist in einer Pressemitteilung vom 11.08.2016 darauf hin, dass ab diesem Jahr die Finanzverwaltung konsequent in Papierform abgegebene Steuererklärungen ablehnt. Die Entscheidung wird damit begründet, weil die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Abgabe für Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie Privathaushalte mit Photovoltaikanlagen oder Gewinneinkünften aus Nebenerwerb über 410 € bereits seit 2011 besteht. In bestimmten Härtefällen kann eine Ausnahme erwirkt werden. Das ist möglich, wenn der Steuerpflichtige beispielsweise die erforderliche technische Ausstattung mit PC und Internetanschluss nur mit erheblichem finanziellen Aufwand anschaffen kann oder seine Kenntnisse und persönlichen Fähigkeiten zum Umgang damit nicht oder nur eingeschränkt vorhanden sind. Liegt kein Härtefall vor, so wird eine in Papierform eingereichte Erklärung als nicht abgegeben gewertet. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige nach Ablauf der Abgabefrist mit einem Verspätungszuschlag rechnen muss. Dieser kann bis zu 10 % der festgesetzten Steuer betragen.
Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz