Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Bundesfinanzhof akzeptiert Gestaltungen bei gewerblichen Verlusten durch Ankauf physischen Goldes

von: Björn Keller

Der Bundesfinanzhof akzeptiert mit seinen Urteilen vom 19.01.2017 Gestaltungen für inländische (IV R 10/14) oder ausländische (IV R 50/14) Personengesellschaften, deren Gesellschaftszweck der Ankauf, die Verwaltung und Umschichtung von Edelmetallen ist. Speziell geht es darum, wenn aus dem Ankauf von Gold Verluste erzielt wurden.

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Änderung von bestandskräftigen Steuerbescheiden bei Kürzung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung um geleistete Bonuszahlungen

von: Björn Keller

Der Bundesfinanzhof entschied in seinem Urteil vom 01.06.2016 über die steuerliche Behandlung von Zahlungen, die ein Steuerpflichtiger im Rahmen eines Bonusprogramms zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens von seiner Krankenkasse erhält. Er stellte klar, dass es sich dabei um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht um Beitragsrückerstattungen handelt.

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Modernisierung des Spendennachweisverfahrens

von: Björn Keller

Da sich Steuerrecht und Steuervollzug im stetigen Wandel der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen befinden, erfordert die fortschreitende Technisierung und Digitalisierung aller Lebensbereiche auch eine Modernisierung der Abläufe des bestehenden Spendennachweisverfahrens. Am 06.02.2017 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen eine Präzisierung zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.

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Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler

von: Björn Keller

Werden einem selbständigen Kursmakler Anteile einer AG zur Erfüllung einer Courtageanforderung übertragen, gelangen die Anteile im Erwerbszeitpunkt in das Betriebsvermögen. Ihre spätere Entnahme ist dadurch nicht ausgeschlossen. Die Entnahme erfordert eine unmissverständliche, von einem Entnahmewillen getragene Entnahmehandlung. Darüber hinaus muss der Steuerpflichtige die Folgerungen aus der Entnahme ziehen, wie etwa die Versteuerung des Entnahmegewinns.

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Maßgebliches Jahr für die ertragsteuerliche Berücksichtigung einer Umsatzsteuervorauszahlung

von: Björn Keller

Im vom FG Sachsen behandelten Fall ging es um die Frage, in welchem Jahr eine Umsatzsteuervorauszahlung steuermindernd zu berücksichtigen ist. Konkret ging es um den Jahreswechsel 2014/2015. Mit Urteil vom 30.11.2016 wurde entschieden, dass eine am 09.01.2015, einem Freitag, geleistete Umsatzsteuervorauszahlung für November 2014 aufgrund der Abflussfiktion noch als Betriebsausgabe des Jahres 2014 abgezogen werden kann.

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