Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Steuerliche Berücksichtigung selbst getragener Fahrzeugkosten des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens

von: Björn Keller

Der Bundesfinanzhof entschied mit zwei Urteilen vom 30.11.2016 zur Besteuerung der Nutzung von Firmenwagen für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Danach mindern Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs den Wert des geldwerten Vorteils. Das gilt unabhängig davon, ob der Ermittlung des Nutzungsvorteils die sogenannte 1-%-Regelung zugrunde gelegt oder ein Fahrtenbuch geführt wurde.

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Bundesfinanzhof verwirft Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen

von: Björn Keller

Mit seiner Entscheidung vom 28.11.2016 verwirft der Bundesfinanzhof die im Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen. Nach seiner Auffassung verstößt die Regelung gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Er stellte klar, dass durch die vom Gläubiger erlassenen Schulden zum Zwecke der Sanierung ein Sanierungsgewinn entsteht, der das Betriebsvermögen erhöht und somit steuerbar ist.

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Keine Zweckbetriebseigenschaft einer Kostümparty in der Karnevalswoche

von: Björn Keller

Ein von einem gemeinnützigen Karnevalsverein in der Karnevalswoche durchgeführtes Kostümfest ist kein für die Vereinszwecke unentbehrlicher Hilfsbetrieb und deshalb kein Zweckbetrieb. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30.11.2016 unterliegen die Einkünfte aus der Veranstaltung daher der Körperschaftsteuer und die Umsätze dem Umsatzsteuerregelsatz. Im Streitfall klagte ein eingetragener Verein.

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Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung

von: Björn Keller

Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück. Das entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Grundsatzurteil vom 20.10.2016 entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung.

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Steuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung

von: Björn Keller

In seinem Urteil vom 07.12.2016 entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen für die Kompletterneuerung einer Einbauküche in einem vermieteten Immobilienobjekt nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut, das auf zehn Jahre im Rahmen der Absetzungen für Abnutzung (AfA) abzuschreiben ist.

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