Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch einen Dritten

von Björn Keller

In seinem Urteil vom 18.08.2016 stellte der Bundesfinanzhof klar, wann die Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage beim Arbeitnehmer zum Zufluss von Arbeitslohn führt. Grundsätzlich ist dies der Fall, wenn der Ablösungsbetrag auf Verlangen des Arbeitnehmers zur Übernahme der Pensionsverpflichtung an einen Dritten gezahlt wird.