Modernisierung des Spendennachweisverfahrens
von Björn Keller
Da sich Steuerrecht und Steuervollzug im stetigen Wandel der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen befinden, erfordert die fortschreitende Technisierung und Digitalisierung aller Lebensbereiche auch eine Modernisierung der Abläufe des bestehenden Spendennachweisverfahrens. Am 06.02.2017 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen eine Präzisierung zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Dabei geht es um die Erteilung von Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster in Form von schreibgeschützten Dateien. Demnach gilt, dass Zuwendungsempfänger maschinell erstellte Zuwendungsbestätigungen auf elektronischem Weg in Form schreibgeschützter Dokumente an die Zuwendenden übermitteln können. Voraussetzung ist, dass sie dem zuständigen Finanzamt die Nutzung eines Verfahrens zur maschinellen Erstellung von Zuwendungsbestätigungen gemäß den Anforderungen der Richtlinie R 10b.1 Abs. 4 EStR angezeigt haben. Für die Abzugsberechtigung ist es dann unerheblich, dass der Zuwendungsempfänger den Ausdruck des entsprechenden Dokuments nicht selbst übernimmt, sondern dem Zuwendenden überlässt.
Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz