Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 18.05.2017 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das Abzugsverbot für Prozesskosten fallen. Seit der Änderung des § 33 EStG im Jahr 2013 sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen. Das Abzugsverbot greift nur dann nicht, wenn der Steuerpflichtige durch die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.

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Fahrschulunterricht als steuerfreier Schulunterricht?

von: Björn Keller

Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 16.03.2017 dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts den Fahrschulunterricht zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B und C1 mit umfasst. In dem Zusammenhang ist zu klären, ob der Begriff des Privatlehrers in Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL voraussetzt, dass es sich bei dem Unterrichtenden um einen Einzelunternehmer handelt. 

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Zeitliche Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Steuerbefreiung und die Rücknahme des Verzichts

von: Björn Keller

Mit seinem Schreiben vom 02.08.2017 nimmt das Bundesministerium der Finanzen Bezug auf mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs (vom 19.12.2013 - V R 6/12 und V R 7/12 - sowie vom 21.10.2015 - XI R 40/13 -). Darin hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiung nach § 9 UStG möglich ist, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung anfechtbar oder auf Grund eines Vorbehalts der Nachprüfung noch änderbar ist.

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Anforderungen an die Belegvorlage im Vergütungsverfahren

von: Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 17.05.2017 entschied, gilt auch die Kopie einer Rechnungskopie als eine Kopie der Rechnung. Die Entscheidung betrifft das sogenannte Vergütungsverfahren, nach dem im Ausland ansässige Unternehmer ihre im Inland abziehbaren Vorsteuerbeträge vergütet erhalten. Nach einer Neuregelung im Jahr 2010 muss der erforderliche Antrag dafür auf elektronischem Weg gestellt werden.

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Pflegefreibetrag für gesetzlich zum Unterhalt verpflichtete Personen

von: Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 10.05.2017 entschied, schließt eine aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses bestehende gesetzliche Unterhaltspflicht die Gewährung des Pflegefreibetrags nicht aus. Damit widerspricht er der allgemeinen Verwaltungsauffassung. Hat beispielsweise ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil zu Lebzeiten gepflegt, ist es berechtigt, nach dem Ableben des Elternteils bei der Erbschaftsteuer den sogenannten Pflegefreibetrag in Anspruch zu nehmen.

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