Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Zuwendungsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person

von: Björn Keller

Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. In dem Fall beruht die Vorteilsgewährung auf dem Gesellschaftsverhältnis zwischen der GmbH und dem Gesellschafter und ist somit als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten.

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Ende der Berufsausbildung, wenn die Ausbildungszeit durch Rechtsvorschrift festgelegt ist

von: Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 14.09.2017 (III R 19/16) entschied, endet die Gewährung von Kindergeld aufgrund einer Berufsausbildung nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses einer Abschlussprüfung, sondern erst mit Ablauf der Ausbildungszeit, wenn diese durch Rechtsvorschrift festgelegt ist. Diese Präzisierung war erforderlich, weil gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG eine Kindergeldgewährung voraussetzt, dass sich ein Kind in Berufsausbildung befindet.

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Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

von: Björn Keller

Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre. Von einem Forderungsausfall ist jedoch erst dann auszugehen, wenn endgültig feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolgen werden. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners reicht hierfür in der Regel nicht aus.

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Berücksichtigung einer Haushaltsersparnis bei den Aufwendungen für die Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim

von: Björn Keller

Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim kommen als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich nur in Betracht, soweit dem Steuerpflichtigen zusätzliche Aufwendungen erwachsen. Dementsprechend sind Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung um eine Haushaltsersparnis zu kürzen, es sei denn, der Pflegebedürftige behält seinen normalen Haushalt bei.

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Abzugsfähigkeit von Schulgeld beim Besuch einer Privatschule

von: Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 20.06.2017 (X R 26/15) entschied, obliegt die Prüfung und Feststellung der schulrechtlichen Kriterien in Bezug auf die ordnungsgemäße Vorbereitung eines schulischen Abschlusses beim Besuch einer Privatschule nicht den Schulbehörden, sondern ist Aufgabe der Finanzbehörden. Demzufolge setzt der Abzug von Sonderausgaben für Schulgeld keinen Grundlagenbescheid der zuständigen Schulbehörde voraus.

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