Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

von: Björn Keller

Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre. Von einem Forderungsausfall ist jedoch erst dann auszugehen, wenn endgültig feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolgen werden. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners reicht hierfür in der Regel nicht aus.

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Berücksichtigung einer Haushaltsersparnis bei den Aufwendungen für die Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim

von: Björn Keller

Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim kommen als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich nur in Betracht, soweit dem Steuerpflichtigen zusätzliche Aufwendungen erwachsen. Dementsprechend sind Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung um eine Haushaltsersparnis zu kürzen, es sei denn, der Pflegebedürftige behält seinen normalen Haushalt bei.

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Abzugsfähigkeit von Schulgeld beim Besuch einer Privatschule

von: Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 20.06.2017 (X R 26/15) entschied, obliegt die Prüfung und Feststellung der schulrechtlichen Kriterien in Bezug auf die ordnungsgemäße Vorbereitung eines schulischen Abschlusses beim Besuch einer Privatschule nicht den Schulbehörden, sondern ist Aufgabe der Finanzbehörden. Demzufolge setzt der Abzug von Sonderausgaben für Schulgeld keinen Grundlagenbescheid der zuständigen Schulbehörde voraus.

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Steuererklärungsfristen und Fristverlängerungen für das Kalenderjahr 2017

von: Björn Keller

Am 02.01.2018 wurden die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen veröffentlicht. Steuererklärungen des Kalenderjahres 2017 zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sowie zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes sind bis zum 31.05.2018 bei den Finanzämtern abzugeben.

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Keine Umsatzsteuer auf Pokergewinne

von: Björn Keller

Ein Berufspokerspieler erbringt keine umsatzsteuerpflichtige Leistung im Rahmen eines Leistungsaustausches gegen Entgelt, wenn er an Spielen fremder Veranstalter teilnimmt und ausschließlich im Falle der erfolgreichen Teilnahme Preisgelder oder Spielgewinne erhält. Er muss daher für seine Spielgewinne keine Umsatzsteuer abführen. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 30.08.2017 (XI R 37/14).

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