Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Vom Nießbraucher getragene Erhaltungsaufwendungen im Sinne des § 82b EStDV dürfen nicht nach dessen Tod durch den Eigentümer abgezogen werden

von: Björn Keller

Hat ein Nießbraucher größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und wird der Nießbrauch durch seinen Tod innerhalb des Verteilungszeitraums beendet, darf der Eigentümer den verbliebenen Teil der Erhaltungsaufwendungen nicht als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abziehen. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 13.03.2018 (IX R 22/17).

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Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung

von: Björn Keller

Der Bundesfinanzhof reichte am 07.02.2018 (XI R 7/16) einen Vorlagebeschluss an den Gerichtshof der Europäischen Union ein. Dieser soll klären, ob für die Kleinunternehmerregelung in Fällen der sogenannten Differenzbesteuerung auf die Handelsspanne abzustellen ist. Die Entscheidung ist für die Umsatzbesteuerung im Handel mit gebrauchten Gegenständen von großer Bedeutung.

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Reparatur eines Hoftors gilt als Leistung „im Haushalt“

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 27.07.2017 entschied das FG Berlin-Brandenburg, dass die Reparatur eines Hoftors in einer Tischlerei im räumlichen Bereich erbracht wird. Auch die Arbeitskosten, die in der Tischlerei für die Reparatur anfallen, können als Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Im Streitfall hatte die Klägerin durch eine Tischlerei das Hoftor reparieren lassen. Dafür hatte die Tischlerei das Hoftor ausgebaut, in der Tischler-Werkstatt repariert und anschließend wieder eingebaut.

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Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Baukostenzuschuss für öffentliche Mischwasserleitung

von: Björn Keller

Der gesetzlich vorausgesetzte räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen ist nicht gegeben, wenn für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes ein Baukostenzuschuss erhoben wird. Demzufolge kann dafür keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 21.02.2018 (VI R 18/16).

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Häusliches Arbeitszimmer führt nicht zu anteiliger Besteuerung des privaten Veräußerungsgewinns

von: Björn Keller

Wie das FG Köln in seinem Urteil vom 20.3.2018 (8 K 1160/15) entschied, ist der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Im strittigen Fall veräußerten die Kläger innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist ihre selbst bewohnte Eigentumswohnung. Einen Raum hatten sie als häusliches Arbeitszimmer (19,23 % der Wohnungsfläche) genutzt, für das sie in den Vorjahren den Abzug von Werbungskosten in Höhe von 1.250 € erfolgreich geltend machten.

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