Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Steuerliche Berücksichtigung häuslicher Arbeitszimmer seit 2007 verfassungswidrig

von: Björn Keller

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 06.07.2010 entschieden, dass die Neuregelung in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, soweit die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen

von: Björn Keller

Mit Bezug auf die Entscheidungen des BFH vom 21.09.2009 sowie 21.04.2010 hat das Bundesfinanzministerium zur Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen Stellung genommen. In dem Schreiben wird der Auffassung des BFH gefolgt, dass gemischt privat und beruflich bzw. betrieblich veranlasste Aufwendungen grundsätzlich aufgeteilt werden können.