Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 08.09.2010 keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags geäußert. Es hat insbesondere festgestellt, dass es nicht zwingend einer zeitlichen Befristung des als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhobenen Solidaritätszuschlags bedarf.
Erstattungszinsen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Das hat der BFH mit Urteil vom 15.06.2010 entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung teilweise geändert. Somit sind Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nun einkommensteuerlich gleich zu behandeln.
Zu einer Erleichterung beim Antragsverfahren auf Beitragsermäßigung von in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig Versicherten führt die dritte Änderung der Beitragverfahrensgrundsätze für Selbstzahler vom 06.05.2010. Ab 01.06.2010 können freiwillig Versicherte eine individuelle Prüfung ihrer Vermögensverhältnisse fordern.
Im Urteil vom 06.05.2010 stellte der BFH klar, dass es sich bei Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken nicht um hauswirtschaftliche Tätigkeiten handelt, die als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt sind, sondern um handwerkliche Tätigkeiten, welche als Handwerkerleistungen steuerlich zu berücksichtigen sind.
Der BFH hat mit Urteil vom 17.06.2010 entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann, da er nicht typischerweise über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügt. Damit ist § 9 Abs. 5 EStG in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG für Leiharbeiter anwendbar.