Am 13.07.2010 beschloss der EU-Ministerrat eine Neufassung des Artikel 233 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, die eine wesentliche Vereinfachung der elektronischen Rechnung betrifft. Ziel des EU-Ministerrates war es, vereinfachte Anwendungsvoraussetzungen für elektronische Rechnungen zu schaffen.
Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 06.05.2010 zu einer weiteren Klärung der Frage, was unter einer erstmaligen Berufsausbildung zu verstehen ist, beigetragen. Eine Qualifizierungsmaßnahme mit dem Ziel, innerhalb eines Berufes Teilaufgaben zu übernehmen, wird demzufolge nicht als erstmalige Berufsausbildung anerkannt.
Mit Erlass vom 09.08.2010 hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen verschiedene Maßnahmen zur steuerlichen Berücksichtigung der durch das Hochwasser Anfang August entstandenen Schäden veröffentlicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten, die für die Wiederbeschaffung von existenziell notwendigen Gegenständen oder die Beseitigung von Hochwasserschäden entstanden sind oder entstehen, in der Einkommensteuererklärung des betreffenden Jahres steuermindernd geltend gemacht werden.
Mit seinem Urteil vom 21.04.2010 hat der BFH entschieden, dass die 1-%-Regelung nur anzuwenden ist, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt. Aus der Bereitstellung eines Fahrzeugs zu betrieblichen Zwecken darf nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt wird.