Entgegen der bisherigen Rechtssprechung entschied der BFH mit Urteil vom 17.06.2010, dass ein Kind, das auf einen Ausbildungsplatz wartet oder sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, auch für die Monate beim Kindergeldberechtigten als Kind zu berücksichtigen ist, in denen es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht.
Muss ein Steuerpflichtiger ersatzweise eine Wohnung anmieten, weil seine Erstwohnung nicht mehr bewohnbar oder deren Nutzung amtlich untersagt ist, so können die zusätzlichen Mietzahlungen als außergewöhnliche Belastungen im Sinne von § 33 EStG zu berücksichtigen sein.
In zwei Urteilen vom 15.06.2010 hat der BFH entschieden, dass Einkünfte von Berufsbetreuern und Verfahrenspflegern als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu werten sind. Die bisherige Rechtsprechung wird damit aufgegeben.
Am 13.07.2010 beschloss der EU-Ministerrat eine Neufassung des Artikel 233 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, die eine wesentliche Vereinfachung der elektronischen Rechnung betrifft. Ziel des EU-Ministerrates war es, vereinfachte Anwendungsvoraussetzungen für elektronische Rechnungen zu schaffen.
Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 06.05.2010 zu einer weiteren Klärung der Frage, was unter einer erstmaligen Berufsausbildung zu verstehen ist, beigetragen. Eine Qualifizierungsmaßnahme mit dem Ziel, innerhalb eines Berufes Teilaufgaben zu übernehmen, wird demzufolge nicht als erstmalige Berufsausbildung anerkannt.