Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus

von: Björn Keller

Entgegen der bisherigen Rechtssprechung entschied der BFH mit Urteil vom 17.06.2010, dass ein Kind, das auf einen Ausbildungsplatz wartet oder sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, auch für die Monate beim Kindergeldberechtigten als Kind zu berücksichtigen ist, in denen es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht.

Weitere Klärung beim Abzug von Ausbildungskosten

von: Björn Keller

Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 06.05.2010 zu einer weiteren Klärung der Frage, was unter einer erstmaligen Berufsausbildung zu verstehen ist, beigetragen. Eine Qualifizierungsmaßnahme mit dem Ziel, innerhalb eines Berufes Teilaufgaben zu übernehmen, wird demzufolge nicht als erstmalige Berufsausbildung anerkannt.