Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen
von Björn Keller
Mit Bezug auf die Entscheidungen des BFH vom 21.09.2009 sowie 21.04.2010 hat das Bundesfinanzministerium zur Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen Stellung genommen. In dem Schreiben wird der Auffassung des BFH gefolgt, dass gemischt privat und beruflich bzw. betrieblich veranlasste Aufwendungen grundsätzlich aufgeteilt werden können.