Vorläufige Festsetzung hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

von Björn Keller

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 22.07.2010 die Liste der Punkte, hinsichtlich derer die Festsetzung der Einkommensteuer nach § 165 Abs. 1 AO vorläufig vorzunehmen ist, mit sofortiger Wirkung um die beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten ab dem Jahr 2006 erweitert.