Mit Urteil des BFH vom 22.04.2010 wurde entschieden, dass ein Steuerbescheid wegen nachträglich bekannt gewordener Fakten oder Beweismittel nicht zugunsten des Steuerpflichtigen geändert werden darf, sofern das Finanzamt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch bei Kenntnis der Tatsachen zum Zeitpunkt der Steuerfestsetzung ebenso entschieden hätte.
Mit einem Urteil des BFH vom 15.04.2010 wurde die steuerliche Behandlung einer Leasingsonderzahlung als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit klargestellt. Nach § 9 Abs. 2 EStG sind alle Aufwendungen für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der Entfernungspauschale steuerlich berücksichtigt. Demzufolge ist auch die Leasingsonderzahlung durch die Entfernungspauschale abgegolten.
Ein wichtiger Beschluss zur Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit bei ALG-II-Bezug wurde vom LSG NRW am 10.03.2010 gefasst. Danach sind insbesondere auch die Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung abzugsfähig.
Die Geltendmachung von Steuerermäßigungen für vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a Abs. 2 EStG ist nach einem Urteil des FG Münster vom 21.05.2010 nicht zulässig. Grundsätzlich gilt, dass der Steuerpflichtige bereits zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Dienstleistungen seinen Haushalt in dem betreffenden Objekt begründet haben muss.
In Teil 4 wurde die Änderung bei der Abgabe Zusammenfassender Meldungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen dargestellt. Abschließend soll die Änderung bei der Abgabe Zusammenfassender Meldungen bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen betrachtet werden.