Ein zur Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gehörender Dachgeschossraum kann als häusliches Arbeitszimmer anzusehen sein. Das gilt auch, wenn der Raum nachträglich als Arbeitzimmer ausgebaut wurde, so ein Beschluss des BFH vom 04.05.2010.
Nachdem die heißen Tage vorerst vorüber sind und man nicht mehr jede freie Minute nur im Freibad verbringen möchte, ist es möglich, auch einmal die steuerlichen Auswirkungen der Hitze zu bedenken. Gerade Thermobelege, wie man sie beispielsweise oft an Tankstellen erhält, sind besonders empfindlich gegenüber Wärme.
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Bestreitet ein Steuerpflichtiger, einen durch die Post übermittelten Steuerbescheid überhaupt erhalten zu haben, obliegt dem Finanzamt der volle Beweis über den Zugang.
Der BFH hat mit Urteil vom 16.03.2010 entschieden, dass Scheinrenditen aus Schneeballsystemen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern sind, sofern der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung gutgeschriebener Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre.
Mit einem Urteil vom 11.02.2010 hat der BFH entschieden, dass die nachhaltige vertragswidrige Nutzung eines betrieblichen PKW für private Zwecke durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft nicht in jedem Falle als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen ist – es kann auch Arbeitslohn vorliegen.