Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Dachgeschossraum als häusliches Arbeitszimmer

von: Björn Keller

Ein zur Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gehörender Dachgeschossraum kann als häusliches Arbeitszimmer anzusehen sein. Das gilt auch, wenn der Raum nachträglich als Arbeitzimmer ausgebaut wurde, so ein Beschluss des BFH vom 04.05.2010.

Thermobelege kopieren!

von: Björn Keller

Nachdem die heißen Tage vorerst vorüber sind und man nicht mehr jede freie Minute nur im Freibad verbringen möchte, ist es möglich, auch einmal die steuerlichen Auswirkungen der Hitze zu bedenken. Gerade Thermobelege, wie man sie beispielsweise oft an Tankstellen erhält, sind besonders empfindlich gegenüber Wärme.