Die Teile 1 bis 3 bezogen sich auf die Änderungen bei der Steuerentstehung und die damit einhergehenden Erklärungspflichten in der Umsatzsteuer-Voranmeldung. In Teil 4 und 5 sollen die Änderungen bei der Zusammenfassenden Meldung dargestellt werden.
In Teil 1 und 2 wurden die Änderungen bei im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen sonstigen Leistungen von Unternehmern mit Sitz im Ausland dargestellt. Anpassungen gibt es jedoch auch bei im Ausland steuerbaren sonstigen Leistungen im Inland ansässiger Unternehmer.
In Teil 1 wurde die Änderung bei der Entstehung der Umsatzsteuer für sonstige Leistungen und die daraus folgende Pflicht zur Angabe in der Umsatzsteuer-Voranmeldung dargestellt. Heute geht es um Dauerleistungen, die über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erbracht aber nur einmal abgerechnet werden.
Am 01.07.2010 treten einige Änderungen hinsichtlich der Umsatzsteuer in Kraft. Grund genug, diese Änderungen, die insbesondere den Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuer sowie die Zusammenfassende Meldung betreffen, in einer kleinen Beitragsreihe zu beleuchten. Heute Teil 1 - Änderungen bei der Entstehung der Umsatzsteuer für im Inland steuerbare sonstige Leistungen.
Eine Entschädigung führt dann zu außerordentlichen Einkünften, wenn der Steuerpflichtige in dem Jahr des Zuflusses mehr erhält, als dies bei normalem Ablauf der Dinge der Fall wäre. Hinsichtlich der normalen Höhe der Einkünfte ist nicht auf die Verhältnisse des Vorjahres abzustellen, wenn die Einnahmesituation hier durch außergewöhnliche Ereignisse geprägt war - so der BFH.