Mit Beschluss vom 27.05.2010 hat der 12. Senat des FG Niedersachsen die Aussetzung der Vollziehung wegen der eventuellen Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags abgelehnt. Bei seiner Entscheidung ist das Gericht auch davon ausgegangen, dass das Bundesverfassungsgericht das Solidaritätszuschlaggesetz voraussichtlich nicht ohne Anordnung einer befristeten Fortgeltungsregelung für verfassungswidrig erklären würde.
Der BFH hat nunmehr mit zwei Urteilen entschieden, dass Erwerbsaufwendungen im Zusammenhang mit Einkünften nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG zu begrenzen sind, sofern der Steuerpflichtige keine durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt den Nichtanwendungserlass zum ersten Urteil aufgehoben.
Mit Urteil des BFH vom 22.04.2010 wurde entschieden, dass ein Steuerbescheid wegen nachträglich bekannt gewordener Fakten oder Beweismittel nicht zugunsten des Steuerpflichtigen geändert werden darf, sofern das Finanzamt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch bei Kenntnis der Tatsachen zum Zeitpunkt der Steuerfestsetzung ebenso entschieden hätte.
Mit einem Urteil des BFH vom 15.04.2010 wurde die steuerliche Behandlung einer Leasingsonderzahlung als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit klargestellt. Nach § 9 Abs. 2 EStG sind alle Aufwendungen für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der Entfernungspauschale steuerlich berücksichtigt. Demzufolge ist auch die Leasingsonderzahlung durch die Entfernungspauschale abgegolten.
Ein wichtiger Beschluss zur Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit bei ALG-II-Bezug wurde vom LSG NRW am 10.03.2010 gefasst. Danach sind insbesondere auch die Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung abzugsfähig.