Zu einer Erleichterung beim Antragsverfahren auf Beitragsermäßigung von in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig Versicherten führt die dritte Änderung der Beitragverfahrensgrundsätze für Selbstzahler vom 06.05.2010. Ab 01.06.2010 können freiwillig Versicherte eine individuelle Prüfung ihrer Vermögensverhältnisse fordern.
Im Urteil vom 06.05.2010 stellte der BFH klar, dass es sich bei Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken nicht um hauswirtschaftliche Tätigkeiten handelt, die als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt sind, sondern um handwerkliche Tätigkeiten, welche als Handwerkerleistungen steuerlich zu berücksichtigen sind.
Der BFH hat mit Urteil vom 17.06.2010 entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann, da er nicht typischerweise über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügt. Damit ist § 9 Abs. 5 EStG in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG für Leiharbeiter anwendbar.
Entgegen der bisherigen Rechtssprechung entschied der BFH mit Urteil vom 17.06.2010, dass ein Kind, das auf einen Ausbildungsplatz wartet oder sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, auch für die Monate beim Kindergeldberechtigten als Kind zu berücksichtigen ist, in denen es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht.
Muss ein Steuerpflichtiger ersatzweise eine Wohnung anmieten, weil seine Erstwohnung nicht mehr bewohnbar oder deren Nutzung amtlich untersagt ist, so können die zusätzlichen Mietzahlungen als außergewöhnliche Belastungen im Sinne von § 33 EStG zu berücksichtigen sein.