Ein ungewohnt großzügiges Urteil erging am 14.04.2010 durch das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Die Richter erkannten eine das handschriftliche Fahrtenbuch ergänzende Excel-Liste zum Nachweis des tatsächlichen Umfanges der privaten Nutzung eines Dienstfahrzeuges an.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 29.07.2010 entschieden, dass zusammen veranlagte Ehegatten, die mehrere Wohnungen nutzen, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur einmal bis zum gesetzlich geregelten Höchstbetrag in Anspruch nehmen können.
Das Finanzgericht Hamburg hat mit seinem Urteil vom 07.09.2010 klargestellt, dass Betriebsausgaben nicht zu berücksichtigen sind, wenn ein Steuerpflichtiger dem Verlangen der Finanzverwaltung, die Empfänger der Betriebsausgaben zu benennen, nicht nachkommt.
In seinem Urteil vom 20.07.2010 stellte der Bundesfinanzhof klar, dass bei der Vermietung von Gewerbeobjekten - anders als bei Wohnobjekten - die Einkünfteerzielungsabsicht stets konkret festzustellen ist. Insbesondere bei der langfristigen Vermietung von Gewerbeobjekten wird damit die Anerkennung von Verlusten erschwert.
Mit Urteil vom 19.05.2010 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Umsatzbesteuerung der privaten Nutzung eines im Unternehmensvermögen befindlichen PKW ausschließlich entweder pauschal in Anlehnung an die ertragsteuerliche sogenannte 1-%-Regelung oder aber nach den tatsächlichen Kosten durchzuführen ist. Eine Kombination der Methoden ist nicht statthaft.