Änderung der Rechtsprechung zur Einkunftsart für Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger
von Björn Keller
In zwei Urteilen vom 15.06.2010 hat der BFH entschieden, dass Einkünfte von Berufsbetreuern und Verfahrenspflegern als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu werten sind. Die bisherige Rechtsprechung wird damit aufgegeben.