Das Finanzgericht Niedersachsen hat in seinem Urteil vom 20.07.2010 entschieden, dass ein Investitionsabzugsbetrag im Erstjahr teilweise angesetzt und in einem nachfolgenden Veranlagungszeitraum auf die zulässige Gesamthöhe aufgestockt werden darf. Damit widerspricht es der Auffassung der Finanzverwaltung, welche die Bildung nur in einem Jahr zulässt.
Die Finanzverwaltung darf Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides nicht mit dem Ziel aufzwingen, dem Staat damit Zinsvorteile zu verschaffen. Dies entschied das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 08.09.2010.
Mit Urteil vom 26.08.2010 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Trainee-Tätigkeit als Ausbildungszeit gelten kann und somit zum Bezug von Kindergeld berechtigt. Bei der Beurteilung einer Tätigkeit ist entscheidend, ob die Erlangung beruflicher Qualifikationen oder die Erbringung von Arbeitsleistungen im Vordergrund steht.
Das Finanzgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 09.09.2010 entschieden, dass Arbeitsräume im eigenen Mehrfamilienhaus, die baulich vom Wohnbereich getrennt sind und nur über einen Bereich zu betreten sind, der auch anderen Bewohnern zugänglich ist, als außerhäusliche Arbeitszimmer zu werten sind.
Der Deutsche Bundestag beschloss am 28.10.2010 die Neuregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zur steuerlichen Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, welche mit dem Jahressteuergesetz 2010 umgesetzt werden soll. Der Gesetzgeber kehrt teilweise zur vor 2007 geltenden Gesetzeslage zurück.