Das Finanzgericht Hamburg hat mit seinem Urteil vom 07.09.2010 klargestellt, dass Betriebsausgaben nicht zu berücksichtigen sind, wenn ein Steuerpflichtiger dem Verlangen der Finanzverwaltung, die Empfänger der Betriebsausgaben zu benennen, nicht nachkommt.
In seinem Urteil vom 20.07.2010 stellte der Bundesfinanzhof klar, dass bei der Vermietung von Gewerbeobjekten - anders als bei Wohnobjekten - die Einkünfteerzielungsabsicht stets konkret festzustellen ist. Insbesondere bei der langfristigen Vermietung von Gewerbeobjekten wird damit die Anerkennung von Verlusten erschwert.
Mit Urteil vom 19.05.2010 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Umsatzbesteuerung der privaten Nutzung eines im Unternehmensvermögen befindlichen PKW ausschließlich entweder pauschal in Anlehnung an die ertragsteuerliche sogenannte 1-%-Regelung oder aber nach den tatsächlichen Kosten durchzuführen ist. Eine Kombination der Methoden ist nicht statthaft.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 08.09.2010 keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags geäußert. Es hat insbesondere festgestellt, dass es nicht zwingend einer zeitlichen Befristung des als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhobenen Solidaritätszuschlags bedarf.
Erstattungszinsen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Das hat der BFH mit Urteil vom 15.06.2010 entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung teilweise geändert. Somit sind Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nun einkommensteuerlich gleich zu behandeln.