EU-Ministerrat beschließt Vereinfachung zur elektronischen Rechnung

von Björn Keller

Am 13.07.2010 beschloss der EU-Ministerrat eine Neufassung des Artikel 233 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, die eine wesentliche Vereinfachung der elektronischen Rechnung betrifft. Ziel des EU-Ministerrates war es, vereinfachte Anwendungsvoraussetzungen für elektronische Rechnungen zu schaffen, die schlussendlich zu Kostenreduzierungen in den Unternehmen führen sollen. Es wird zukünftig bei Rechnungsstellung den Partnern überlassen, die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit einer Rechnung sicherzustellen – unabhängig davon, ob die Rechnung auf Papier gedruckt oder elektronisch übermittelt wird. Zulässig sind hierfür alle Verfahren, die einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den erbrachten Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen und der Rechnung zuverlässig herstellen. Die bislang zwingend vorgeschriebene qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise das EDI-Verfahren werden nur noch beispielhaft angeführt. Über diese Vereinfachung hinaus wird den in den Mitgliedsstaaten zuständigen Behörden zu Kontrollzwecken ein Online-Zugriffsrecht auf die Rechnungen eingeräumt, das auch grenzüberschreitend möglich sein soll. Die Änderung soll bis Ende 2012 durch die EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

 

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