EU-Ministerrat beschließt Vereinfachung zur elektronischen Rechnung

von Björn Keller

Am 13.07.2010 beschloss der EU-Ministerrat eine Neufassung des Artikel 233 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, die eine wesentliche Vereinfachung der elektronischen Rechnung betrifft. Ziel des EU-Ministerrates war es, vereinfachte Anwendungsvoraussetzungen für elektronische Rechnungen zu schaffen.